Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Ferienwohnungen / Apartments / Unterkünften der Hevals Group GmbH
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die zeitweise Überlassung von Ferienwohnungen, Apartments und Unterkünften der Hevals Group GmbH, Munsterdamm 6, 12169 Berlin, über die Website hevals.com, telefonisch, per E-Mail, über Buchungsplattformen oder über sonstige Kommunikationswege.
Mit der Buchung akzeptiert der Gast bzw. der buchende Vertragspartner diese AGB verbindlich, sofern sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von der Hevals Group GmbH ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
2. Vertragspartner
Vertragspartner ist:
Hevals Group GmbH
Munsterdamm 6
12169 Berlin
E-Mail: info@hevals.com
Telefon: +49 30 44703153
3. Buchung und Vertragsabschluss
(1) Mit der Buchungsanfrage bietet der Gast bzw. der buchende Vertragspartner verbindlich den Abschluss eines Beherbergungs- bzw. Überlassungsvertrages an.
(2) Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Buchungsbestätigung, Zahlung der vereinbarten Anzahlung/Vorauszahlung oder Bereitstellung der Check-in-Informationen durch den Vermieter zustande.
(3) Der Vermieter ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, solange kein Vertrag zustande gekommen ist.
(4) Buchungen durch Unternehmen, öffentliche Stellen, Behörden, Träger, Agenturen oder sonstige gewerbliche/berufliche Vertragspartner erfolgen als Buchung des jeweiligen Vertragspartners, auch wenn einzelne Mitarbeiter, Klienten oder sonstige Dritte tatsächlich in der Unterkunft untergebracht werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten oder in der Buchungsbestätigung genannten Preise.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt und soweit nicht ausdrücklich netto vereinbart wurde.
(3) Der Vermieter kann eine Anzahlung, Sicherheitsleistung oder vollständige Vorauszahlung verlangen.
(4) Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Vermieter nach vorheriger Mahnung bzw. nach Ablauf einer gesetzten Zahlungsfrist berechtigt, die Buchung zu stornieren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Bei Firmen- und Langzeitbuchungen können Sonderkonditionen, Rabatte oder Pauschalpreise ausdrücklich von einer bestimmten Mindestbelegung, Mindestlaufzeit oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
5. Check-in / Check-out
(1) Der Check-in erfolgt grundsätzlich ab 15:00 Uhr, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Der Check-out hat bis spätestens 11:00 Uhr zu erfolgen.
(3) Frühere Anreisen oder spätere Abreisen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
(4) Der Gast bzw. der buchende Vertragspartner ist verpflichtet, die Check-in-Informationen vertraulich zu behandeln und nur an berechtigte Personen weiterzugeben.
6. Nutzung der Unterkunft
(1) Die Unterkunft darf ausschließlich zu Wohn- und Beherbergungszwecken genutzt werden.
(2) Partys, Veranstaltungen, gewerbliche Nutzungen mit Publikumsverkehr oder sonstige störende Nutzungen sind untersagt, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
(3) Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten.
(4) Das Rauchen ist innerhalb der Unterkunft strengstens verboten. Rauchen ist nur in ausdrücklich dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
(5) Haustiere sind nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt.
(6) In sämtlichen Unterkünften gelten folgende Ruhezeiten: Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr und Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, soweit im Objekt keine abweichenden Regelungen gelten.
(7) Während der Ruhezeiten sind störende Geräusche, laute Musik, Feiern oder sonstige Lärmbelästigungen untersagt.
(8) Der Konsum oder Besitz illegaler Drogen in der Unterkunft oder auf dem Grundstück ist untersagt.
(9) Übermäßiger Alkoholkonsum, der zu Ruhestörungen, Belästigungen, Verschmutzungen oder Schäden führt, ist untersagt.
(10) Bei außergewöhnlicher oder extremer Verschmutzung der Unterkunft behält sich der Vermieter vor, zusätzliche Reinigungsgebühren sowie etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
(11) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Regelungen ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und den Gast der Unterkunft zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nur, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
7. Zutrittsrecht des Vermieters
(1) Der Vermieter oder von ihm beauftragte Personen sind berechtigt, die Unterkunft nach vorheriger Ankündigung zu angemessenen Zeiten zu betreten, insbesondere zur Kontrolle des Zustands der Unterkunft, zur Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung, zur Durchführung von Reinigungs-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten, zur Gefahrenabwehr oder zur Prüfung einer vertragswidrigen Nutzung.
(2) In dringenden Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzug, technischen Problemen, Verdacht auf Schäden, Störungen, Schädlingsbefall, Wasserschäden, Brandgefahr oder sonstigen erheblichen Risiken, darf der Vermieter die Unterkunft auch ohne vorherige Ankündigung betreten, soweit dies zur Abwendung oder Feststellung des Schadens erforderlich ist.
(3) Der Gast bzw. der buchende Vertragspartner hat sicherzustellen, dass dem Vermieter oder dessen Beauftragten im notwendigen Umfang Zugang zur Unterkunft möglich ist.
8. Haftung des Gastes / Vertragspartners
(1) Der Gast bzw. der buchende Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden an Unterkunft, Gebäude, Gemeinschaftsflächen, Inventar, Schlüsseln, Transpondern und technischen Einrichtungen, die durch ihn, Mitreisende, Mitarbeiter, Klienten, Besucher oder sonstige Personen verursacht werden, denen er den Zugang oder Gebrauch ermöglicht hat.
(2) Schäden, Mängel, Feuchtigkeit, Wasseraustritt, Schimmel, Schädlingsbefall, technische Störungen oder sonstige Auffälligkeiten sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Vermieter ist berechtigt, vor Beginn des Aufenthalts eine angemessene Sicherheitskaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution richtet sich insbesondere nach Art, Größe, Ausstattung, Wertigkeit und Dauer der gebuchten Unterkunft sowie nach der Anzahl der untergebrachten Personen und kann je nach Objekt unterschiedlich ausfallen.
Die Sicherheitskaution dient der Absicherung möglicher Ansprüche des Vermieters, insbesondere wegen Schäden an der Unterkunft oder dem Inventar, außergewöhnlicher Verschmutzungen, Schlüsselverlusten, Verstößen gegen die Hausordnung oder sonstiger offener Forderungen aus dem Vertragsverhältnis.
Nach Beendigung des Aufenthalts und ordnungsgemäßer Rückgabe der Unterkunft wird die Sicherheitskaution innerhalb einer angemessenen Frist zurückerstattet, sofern keine berechtigten Ansprüche des Vermieters bestehen. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten, soweit Schäden, offene Forderungen oder sonstige Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis bestehen oder deren Umfang noch geprüft werden muss. Die Rückzahlung erfolgt nach abschließender Prüfung und Abrechnung. Gesetzliche Rechte und Ansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt.
(4) Der Gast bzw. Vertragspartner hat die Unterkunft regelmäßig zu lüften, zu beheizen und pfleglich zu behandeln, um Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung und sonstige vermeidbare Schäden zu verhindern.
9. Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit der Vermieter hierfür gesetzlich haftet.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung, außer bei gesetzlich zwingender Haftung oder bei vorsätzlichem bzw. grob fahrlässigem Verhalten.
(4) Eine Haftung für vorübergehende Ausfälle oder Einschränkungen von WLAN, Strom, Wasser, Heizung, Aufzug, technischen Einrichtungen oder sonstiger Infrastruktur ist ausgeschlossen, soweit der Vermieter die Ursache nicht zu vertreten hat und soweit gesetzlich zulässig.
(5) Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
10. Rücktritt / Stornierung durch den Gast
(1) Die Stornierungsbedingungen richten sich nach dem jeweils gebuchten Tarif, der Buchungsbestätigung oder der Buchungsplattform.
(2) Sofern keine gesonderten Bedingungen vereinbart wurden, gelten folgende Regelungen: bis 14 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung; 13 bis 7 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtpreises; ab 6 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise 100 % des Gesamtpreises.
(3) Dem Gast bzw. dem buchenden Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Bei ausdrücklich vereinbarten Langzeitbuchungen, Firmenbuchungen oder Sonderkonditionen gelten ergänzend die Regelungen in § 11.
11. Verbindliche Langzeitbuchungen, Mindestlaufzeit und Sonderkonditionen
(1) Wird eine Unterkunft für einen bestimmten längeren Zeitraum gebucht, insbesondere für mehrere Wochen oder Monate, und werden hierfür besondere Konditionen, Pauschalpreise, Rabatte oder Sondervereinbarungen gewährt, handelt es sich um eine verbindliche Langzeitbuchung, sofern dies in der Buchungsbestätigung, Rechnung, E-Mail-Kommunikation oder sonstigen Vereinbarung entsprechend erkennbar ist.
(2) Eine Langzeitbuchung mit vereinbarter Mindestlaufzeit ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Der Gast bzw. der buchende Vertragspartner ist verpflichtet, die Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum zu bezahlen, sofern keine wirksame Stornierung, ein wichtiger Grund oder eine abweichende Vereinbarung vorliegt.
(3) Sonderkonditionen, Rabatte oder reduzierte Monats-/Pauschalpreise werden nur aufgrund der vereinbarten Mindestlaufzeit gewährt. Beendet der Gast bzw. Vertragspartner die Buchung vorzeitig ohne berechtigten Grund, kann der Vermieter die Differenz zu den regulären Preisen, den vereinbarten Restbetrag oder den entstandenen Ausfallschaden geltend machen, soweit gesetzlich zulässig. Dem Gast bzw. Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Der Vermieter ist im Gegenzug verpflichtet, die gebuchte Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum zu den vereinbarten Konditionen bereitzuhalten, soweit die Unterkunft verfügbar und nutzbar ist und keine Umstände nach § 12 vorliegen.
(5) Eine vorzeitige Reduzierung der Personenzahl, ein Wechsel einzelner Personen oder eine zeitweise Nichtnutzung der Unterkunft berührt die Zahlungspflicht nicht, sofern eine feste Unterkunft, feste Mindestlaufzeit oder feste Pauschale vereinbart wurde und nichts anderes in Textform vereinbart ist.
12. Nichtverfügbarkeit der Unterkunft, unvorhersehbare Ereignisse und Sonderkündigungsrecht
(1) Wird die konkret gebuchte Unterkunft nach Vertragsschluss ganz oder teilweise nicht nutzbar oder nicht mehr zumutbar nutzbar, insbesondere durch Wasserschaden, Brandschaden, Sturm, Blitzeinschlag, Leitungswasserschaden, Feuchtigkeitsschaden, Schimmel, Schädlingsbefall, behördliche Anordnung, bauliche Mängel, notwendige Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten, Ausfall wesentlicher technischer Anlagen oder sonstige Ereignisse, die der Vermieter nicht zu vertreten hat oder die trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnten, ist der Vermieter berechtigt, die Buchung für den betroffenen Zeitraum anzupassen, umzubuchen oder außerordentlich zu beenden.
(2) Der Vermieter wird den Gast bzw. Vertragspartner über die Nichtverfügbarkeit oder wesentliche Nutzungseinschränkung unverzüglich informieren, sobald ihm diese bekannt ist.
(3) Der Vermieter ist berechtigt, dem Gast bzw. Vertragspartner eine andere verfügbare Unterkunft anzubieten. Ein Anspruch auf eine Ersatzunterkunft gleicher Lage, gleicher Größe, gleicher Zimmeranzahl, gleicher Ausstattung oder zu denselben wirtschaftlichen Konditionen besteht nur, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(4) Nimmt der Gast bzw. Vertragspartner eine angebotene Ersatzunterkunft an, wird die Buchung zu den hierfür vereinbarten Konditionen fortgesetzt. Weicht die Ersatzunterkunft wesentlich von der ursprünglichen Buchung ab, sollen die Parteien eine angemessene Anpassung der Konditionen vereinbaren.
(5) Ist keine geeignete Ersatzunterkunft verfügbar oder ist dem Vermieter die Bereitstellung einer Ersatzunterkunft wirtschaftlich oder tatsächlich nicht zumutbar, kann der Vermieter die Buchung für den betroffenen Zeitraum außerordentlich kündigen. In diesem Fall entfällt die Zahlungspflicht für Zeiträume, in denen die Unterkunft nicht mehr bereitgestellt wird. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Übernachtungen werden erstattet oder verrechnet.
(6) Weitergehende Ansprüche des Gastes bzw. Vertragspartners, insbesondere auf Ersatz der Kosten einer anderweitigen Unterkunft, Preisunterschiede, entgangene Vorteile, organisatorische Mehrkosten oder Folgeschäden, bestehen nur, soweit der Vermieter die Nichtverfügbarkeit zu vertreten hat oder eine gesetzlich zwingende Haftung besteht.
(7) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(8) Diese Regelung gilt insbesondere auch bei verbindlichen Langzeitbuchungen, Firmenbuchungen, Buchungen für Mitarbeiter-/Monteursunterkünfte sowie bei Buchungen mit Sonderkonditionen.
13. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Gast bzw. Vertragspartner gegen diese AGB oder die Hausordnung verstößt, die Unterkunft beschädigt wird, andere Gäste oder Nachbarn erheblich gestört werden, falsche Angaben bei der Buchung gemacht wurden, eine vertragswidrige Nutzung vorliegt, Zahlungen trotz Fälligkeit nicht geleistet werden oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.
In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Rückerstattung nur, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart.
14. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website oder werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
16. Salvatorische Klausel / Vorrang individueller Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
Stand: Juni 2026